Auf Grund des mit
Ihnen besprochenen Befundes ist eine Zahnfleischbehandlung notwendig. Die
Ursachen der festgestellten Zahnfleischveränderungen sind in der Regel auf
bakteriell infizierten Zahnfleischtaschen zurückzuführen. Um diese Bakterien zu
entfernen, soll eine Taschenbehandlung durchgeführt werden. Hierbei werden die
Zahnfleischtaschen von entzündeten Gewebe sowie die Wurzeloberflächen von
verhärteten Belägen befreit.
Voraussetzung für
den Erfolg dieser Behandlung ist eine gründliche Vorbehandlung. Diese umfasst
das Entfernen von Zahnstein, Verfärbungen, Auflagerungen sowie die Instruktion
zu einer perfekten häuslichen Mundpflege und die Aufklärung über zusätzliche
Reinigungs- und Hilfsmittel.
Wie Sie wissen, übernehmen die Krankenkassen nur noch ein Mal jährlich die Kosten für das Entfernen von Zahnstein. Bei Erkrankungen oder entzündlichen Veränderungen des Zahnhalteapparates (Zahnfleisch und Knochen) ist dies auf keinen Fall ausreichend. Im Hinblick auf Ihre notwendige Zahnfleischbehandlung sind die oben genannten Maßnahmen in Form der Vorbehandlung erforderlich, um gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zahnfleischbehandlung zu schaffen. Die oben erwähnte Vorbehandlung wird von den Krankenkassen nicht übernommen; Sie müssen mit Eigenkosten von ca. € 80 bei einem vollbezahnten Gebiss rechnen. Die geplante Zahnfleischbehandlung (Parodontalbehandlung) setzt die professionelle Zahnreinigung zwingend voraus.
Sollten Sie dazu noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Ihr Praxisteam Dres. Werner & Dr. Fischer